Alle ärztlichen Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte privatärztlich in Rechnung gestellt.
Die meisten privaten Krankenkassen erstatten die Kosten für die ärztlichen Leistungen einschließlich Akupunktur insbesonders zur Schmerzbehandlung.
Genaueres können Sie jedoch bei Ihrem Versicherer erfragen.
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Behandlungskosten leider nicht, diese müssen von Ihnen selbst getragen werden.
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